AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN JUMPING FITNESS, s.r.o. (GmbH)– TRAMPOLINVERKAUF
(weiter nur „AGB“)
1. Begriffsbestimmung
1.1 Unter „Verkäufer“ versteht man die Gesellschaft JUMPING FITNESS, s.r.o. (GmbH), Id.-Nr.: 28135466, mit Sitz Bílkova 861/14, Staré Město, 110 00 Praha 1, die beim Stadtgericht in Prag, Teil C, Einlage 255845 geführt wird.
1.2 Unter „Kunde“ versteht man immer die andere Vertragspartei, die sich verpflichtet, den Verkaufsgegenstand zu übernehmen und dem Verkäufer für den Verkaufsgegenstand den Kaufpreis zu bezahlen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Verkäufer jegliche Änderungen seiner Adresse, seines Sitzes oder anderer Fakturierungsangaben bekanntzugeben. Der Kunde ist ein Verbraucher oder ein Unternehmer. Verbraucher ist jede Person, die über den Rahmen ihrer Unternehmertätigkeit oder über den Rahmen einer selbständigen Arbeitsleistung seines Berufs einen Vertrag abschließt. Unternehmer ist eine Person, die selbständig auf eigene Rechnung und Verantwortung eine Erwerbstätigkeit in gewerblicher oder ähnlicher Form ausübt, mit der Absicht, dies zwecks Erzielung eines Gewinns systematisch zu tun.
1.3 Unter „Bestellung“ versteht man eine vom Kunden gültig getätigte und seitens des Verkäufers bestätigte Bestellung, auf Grundlage welcher der Kaufvertrag zwischen dem Verkäufer und dem Kunden abgeschlossen wird. Im Falle eines elektronisch abgeschlossenen Vertrages stellt die Bestellung der elektronische Vordruck des Verkäufers dar.
1.4 Unter „Vertrag“ versteht man den zwischen dem Verkäufer und dem Kunden in Form einer Bestellung und zu den in diesen AGB vereinbarten Bedingungen abgeschlossenen Kaufvertag. Im Fall eines Vertrages, der in der Betriebsstätte des Verkäufers abgeschlossen wird, gilt dieser durch Unterzeichnung der Bestellung seitens Verkäufer und Kunde als abgeschlossen. Im Falle eines Vertrags, der in Distanzform abgeschlossen ist, gilt der Vertrag bei Bestätigung der Bestellung seitens des Verkäufers als abgeschlossen. Im Falle eines elektronisch abgeschlossenen Vertrages gilt der Vertrag durch Bestätigung des Wortlauts dieser AGB und durch Versenden der elektronischen Bestellung an den Verkäufer und anschließender Bestätigung seitens des Verkäufers als abgeschlossen. Jede Vertragsänderung müssen Verkäufer und Kunde im Einklang mit diesen AGB schriftlich bestätigen, ansonsten ist die Änderung ungültig. Der Mustervordruck für die elektronische Bestellung bildet den Anhang zu diesen AGB.
1.5 Unter „Verkaufsgegenstand“ versteht man den Gegenstand, der auf Grundlage des Vertrags vom Verkäufer an den Kunden verkauft werden soll, und zwar hauptsächlich Trampolinen, so wie sie in der Bestellung angeführt und näher bestimmt sind – deren einzelnen Bestandteile (Teile) oder deren Zubehör. Sofern der Verkaufsgegenstand ein einzelnes Teil oder Zubehör der Trampolinen ist, gelten zwischen den Vertragsparteien nur die Bestimmungen dieser AGB, die in einem derartigen Fall in Frage kommen.
1.6 Unter „Know-how“ versteht man bestimmte literarische, dramatische, musikalische, künstlerische und andere Originalteile im Sinne des Urhebergesetzes der Tschechischen Republik und des Berner Abkommens, die im Zusammenhang mit Schutzmarken und dem Trainingsprogramm JUMPING angewendet werden.
1.7 Unter „Schutzmarke“ versteht man eine bestimmte verbale, verbal-graphische, kombinierte Schutzmarke und/oder Kennzeichnung der Leistungen, welche sich am Tag des Inkrafttretens dieses Vertrags im Eigentum oder Anwendung des Verkäufers, bzw. einer anderen, mit dem Verkäufer verbundenen Person, befinden.
2. Einleitende Bestimmungen
2.1 Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten des Kunden und des Verkäufers beim Einkauf von Trampolinen, deren Bestandteile (Teile) oder Zubehör in den Betriebsstätten des Verkäufers, mittels Distanz- oder elektronischer Form.
2.2 Durch die Abwicklung der Bestellung bestätigt der Kunde, dass er sich mit diesen AGB bekannt gemacht hat, und dass er mit ihnen einverstanden ist.
2.3 Kann der Vertrag wegen Ausverkaufs der Vorräte der gegenständlichen Ware oder wegen Unmöglichkeit der Lieferung der gegenständlichen Ware aus Gründen seitens des Zulieferanten des Verkäufers nicht abgeschlossen werden, informiert der Verkäufer darüber den Kunden und nach Rücksprache mit ihm wird die Bestellung storniert oder aktualisiert.
2.4 Die Beziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Kunden richten sich nach dem Recht der Tschechischen Republik, insbesondere nach dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (weiter nur „Bürgerliches Gesetzbuch“).
3. Preis und Zahlungsbedingungen
3.1 Sofern im Vertrag nicht anders vereinbart ist, bezahlt der Kunde den Kaufpreis auf Grundlage der vom Verkäufer ausgestellten Rechnung und gemäß dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum. Die Rechnungen stellt der Verkäufer vor Versand des Verkaufsgegenstands an den Kunden aus, sofern es die Vertragsparteien nicht anders schriftlich vereinbaren. Die Rechnungen werden im Einklang mit dem Gesetz Nr. 235/2004 Slg., über Mehrwertsteuer und Gesetz Nr. 563/1991 Slg., über Buchführung im Wortlaut späterer Vorschriften, ausgestellt.
3.2 Bei einer Verzögerung des Kunden mit der Bezahlung des Preises für den Gegenstand gemäß Vertrag ist der Kunde verpflichtet, dem Verkäufer einen vertraglichen Verzugszins in Höhe von 0,1 % vom Schuldbetrag für jeden angefangenen Verzugstag zu bezahlen. Durch den Anspruch auf den vertraglichen Verzugszins ist nicht der Anspruch auf Schadensersatz betroffen, und das nicht einmal in der Höhe, die den vertraglichen Verzugszins übersteigt.
3.3 Die Zahlungen werden auf die vom Verkäufer bestimmte Weise erstattet, vorrangig durch Überweisung auf das im Voraus bestimmte Konto des Verkäufers.
3.4 Der Verkäufer ist berechtigt, bei Abschluss des Vertrags vom Kunden eine Anzahlung bis zur Höhe von 70% des Kaufpreises zu verlangen. Der Kunde erstattet die Anzahlung des Kaufpreises am Tag des Vertragsabschlusses. Diese Anzahlung wird mit dem entsprechenden Betrag des Kaufpreises verrechnet.
3.5 Im Falle der Sicherstellung des Transports des Verkaufsgegenstands an den vom Kunden bestimmten Ort verpflichtet sich der Kunde, dem Verkäufer neben dem Kaufpreis ebenfalls die zur Sicherstellung des Transports aufgebrachten Kosten zu erstatten.
3.6 Der Kunde erkennt an, dass der Transport des Kaufgegenstands in Länder, die nicht Mitglied der Europäischen Union bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums sind, mit der Verpflichtung zur Zahlung von Einfuhrzöllen, Steuern, Zollgebühren oder ähnlichen Abgaben verbunden sein kann. Diese Gebühren sind weder im Kaufpreis noch in den oben genannten Kosten für die Organisation des Transports enthalten, und die Verpflichtung zu deren Zahlung entsteht für den Empfänger bei der Lieferung des Kaufgegenstands. Der Kunde ist vollständig dafür verantwortlich, die Einfuhrbestimmungen des Bestimmungslandes zu überprüfen und einzuhalten sowie die anfallenden Zölle, Steuern oder Gebühren zu entrichten, zu deren Zahlung er gesetzlich verpflichtet ist. Der Verkäufer haftet nicht für Verzögerungen oder zusätzliche Kosten, die im Zusammenhang mit der Zollabfertigung oder aufgrund der Nichteinhaltung der oben genannten Verpflichtungen durch den Kunden entstehen.
4. Lieferbedingungen
4.1 Bei Lieferungen ohne Versand übernimmt der Kunde den Verkaufsgegenstand in der Betriebstätte des Verkäufers persönlich oder durch eine von ihm beauftragte Person (bzw. einen Dritten).
4.2 Bei Lieferungen ohne Transport geht die Schadensgefahr am Verkaufsgegenstand zu dem Zeitpunkt an den Kunden über, wo die Lieferung zum Transport beigestellt oder vom Kunden oder einer vom ihm beauftragten Person (bzw. einem Dritten) übernommen wurde.
4.3 Sofern der Transport des Verkaufsgegenstands von der Betriebstätte des Verkäufers an den vom Kunden bestimmten Ort vom Verkäufer sichergestellt wird, muss es derart in der Bestellung angeführt sein.
4.4 Beim Transport von der Betriebsstätte des Verkäufers an den vom Kunden bestimmten Ort wird der Verkaufsgegenstand als an den Kunden übergeben betrachtet, sobald der Verkaufsgegenstand dem Kunden auf dem ankommenden Transportmittel zum Entladen an dem vom Kunden bestimmten Ort zur Verfügung gestellt wird. Sämtliche mit der Entladung des Verkaufsgegenstands verbundene Gefahr trägt der Kunde.
4.5 Sofern der Verkaufsgegenstand Gebrauchtware ist, erstellt der beauftragte Mitarbeiter des Verkäufers über die Übergabe des Verkaufsgegenstands ein Übergabeprotokoll, in welchem der technische Zustand des Verkaufsgegenstandes und dessen eventuelle Mängel beschrieben werden.
5. Eigentumsübertragung und Eigentumsvorbehalt
5.1 Der Verkaufsgegenstand bleibt auch nach dem Inkrafttreten des Vertrages und der Übergabe des Verkaufsgegenstandes an den Kunden im Eigentum des Verkäufers. Das Eigentumsrecht am Verkaufsgegenstand geht frühestens zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung seines Preises und Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die der Verkäufer gegenüber dem Kunden auf Basis der gegenseitigen Vertragsbeziehungen (Eigentumsvorbehalt) geltend macht, über.
5.2 Während der Zeitdauer des Eigentumsvorbehalts ist der Kunde nicht berechtigt, den Verkaufsgegenstand mit Eigentumsvorbehalt zu verpfänden oder mit dem Verkaufsgegenstand in einer Beziehung mit Dritten auf irgendwelche Art zu disponieren (Weiterverkauf u.ä.). Bei Einbehaltung des Verkaufsgegenstands, dessen Beschlagnahme oder anderem Disponieren oder Eingriff von Dritten, ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer unverzüglich zu verständigen.
5.3 Bei Pflichtverletzung seitens des Kunden, insbesondere dann, wenn er im Verzug mit der Begleichung seiner finanziellen Verpflichtungen ist, ist der Verkäufer berechtigt, die Rückgabe des Verkaufsgegenstands mit Eigentumsvorbehalt zu fordern, und zwar auch ohne Notwendigkeit eines Rücktritts vom Vertrag. Der Kunde ist in einem derartigen Fall verpflichtet, dem Verkäufer den Verkaufsgegenstand aufgrund seiner Aufforderung auf eigene Kosten sofort herauszugeben, und zwar inkl. Zustellung direkt zur Betriebsstätte des Verkäufers oder Übergabe an den Spediteur oder an eine andere vom Verkäufer beauftragte Person zwecks Zustellung in die Betriebsstätte des Verkäufers. Andernfalls setzt man voraus, dass der Kunde die Genehmigung dazu erteilt, dass der Verkäufer den Verkaufsgegenstand auf Kosten des Kunden selbst von dem Ort abholen kann, wo der Kunde den Verkaufsgegenstand platziert hat.
6. Vertragsrücktritt
6.1 Im Fall eines Vertrags, der in Distanzform im Sinne des § 1820 und folg. des Bürgergesetzbuches abgeschlossen wurde, hat der Kunde, der ein Verbraucher ist, das Recht, ohne Angabe des Grundes vom Vertrag zurück zu treten, und zwar innerhalb von 14 Tagen ab Übernahmetag des Verkaufsgegenstands. Das gilt auch in dem Fall, wenn die Bestellung durch Distanzform erfolgte und der Verkaufsgegenstand anschließend persönlich in der Betriebstätte des Verkäufers abgenommen wird.
6.2 Die Möglichkeit des Vertragsrücktritts kann nicht als Möglichkeit einer unentgeltlichen Verleihung der Ware verstanden werden. Der Kunde, der ein Verbraucher ist, muss im Falle der Anwendung des Rechts auf Vertragsrücktritt dem Verkäufer sämtliche Leistungen, die er aufgrund des Vertrags erwarb, zurückerstatten.
6.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass, sofern sich der Wert des vom Kunden, welcher ein Verbraucher ist, zurückgegebenen Verkaufsgegenstands verringert, und zwar infolge der Behandlung des Verkaufsgegenstands anders, als es erforderlich ist mit demselben mit Rücksicht auf dessen Charakter und Eigenschaften umzugehen, der Kunde, welcher ein Verbraucher ist, gegenüber dem Verkäufer für diese Verringerung des Werts des Verkaufs¬gegenstands verantwortlich ist. Der Verkäufer ist berechtigt, den Anspruch auf Erstattung des entstandenen Schadens (beruhend auf der Wertverringerung des Verkaufsgegenstands) gegen die Ansprüche des Kunden, welcher ein Verbraucher ist, betreffend die Rückerstattung des Kaufpreises einseitig zu verrechnen.
6.4 Innerhalb von 14 Tagen ab Vertragsrücktritt ist der Kunde, welcher ein Verbraucher ist, verpflichtet, dem Verkäufer den käuflich erworbenen Verkaufsgegenstand zurückzugeben. Der Verkaufs¬gegenstand muss in die Betriebsstätte des Verkäufers zurück¬gegeben werden. Einen per Nachnahme zurückgeschickten Verkaufs¬gegenstand nimmt der Verkäufer nicht an. Es ist erforderlich, den Verkaufsgegenstand komplett, ohne Zeichen einer vom Kunden verursachten Abnutzung oder Beschädigung zu versenden, und zwar in der Originalverpackung. Der Verkaufs¬gegen¬stand muss einschließlich kompletter Dokumente und Dokumentation zurückgeschickt werden.
6.5 Die Kosten für die Rückgabe des Verkaufsgegenstands trägt der Kunde.
6.6 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Kunden den Betrag zurückzuerstatten, der völlig dem Preis des Verkaufsgegenstands entspricht, falls es nicht zur Verringerung des Wertes des Verkaufsgegenstandes kommt, und zwar spätestens innerhalb von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, wo ihm der Vertragsrücktritt zugestellt wurde, und zwar auf die gleiche Art und Weise, wie er vom Kundenangenommen wurde, bzw. in der von den Parteien vereinbarten Form. Bietet der Verkäufer im Rahmen einer bestimmten Lieferweise des Verkaufsgegenstands mehrere Möglichkeiten an, ist er verpflichtet, dem Kunden die billigste derselben zu erstatten; er ist jedoch nicht verpflichtet die entgegengenommenen Geldmittel dem Kunden früher zurückzuerstatten, als ihm der Kunde den Verkaufsgegenstand zurückgibt.
6.7 Der Kunde ist darüber informiert, dass es gemäß § 1837 des Bürgerlichen Gesetzbuches nicht möglich ist, unter den oben angeführten Bedingungen insbesondere vom Vertrag über die:
- Lieferung von Ware, die auf Wunsch des Kunden oder für seine Person angepasst wurde,
- Lieferung von schnell verderblicher Ware, wie auch von Ware, die nach der Lieferung irreversibel mit anderer Ware vermischt wurde,
- Lieferung von Ware in einer geschlossenen Verpackung, die der Kunde aus der Verpackung genommen hat und aus hygienischen Gründen nicht zurückgegeben werden kann,
zurückzutreten.
6.8 Der Kunde kann auch elektronisch (per E-Mail) vom Vertrag zurücktreten. Für den Vertragsrücktritt kann der Kunde das Muster laut Regierungsverordnung Nr. 363/2013 Slg. verwenden, zugänglich hier.
7. Garantie und Garantiehaftung
7.1 Der Verkaufsgegenstand soll:
- über die vereinbarten, ausbedingten oder üblichen Eigenschaften verfügen;
- in der geforderten Menge zugestellt werden;
- den an die gegebene Warenart gestellten Anforderungen der Rechtsvorschriften Genüge tragen;
- der Qualität oder Ausführung des vereinbarten Musters oder Vorlage entsprechen, sofern die Qualität derart bestimmt wurde.
7.2 Der Kunde erklärt durch Abschluss des Vertrags, dass er mit dem technischen Zustand des Verkaufsgegenstands bekannt¬gemacht wurde.
7.3 Ist der Verkaufsgegenstand eine Gebrauchtware, dann erklärt der Kunde, dass er betreffend den Zustand des Verkaufsgegenstands, welcher dem Alter und der Abnutzung entspricht, keinen Vorbehalt hat.
7.4 Sofern der übernommene Verkaufsgegenstand nicht die oben angeführten Anforderungen erfüllt oder nicht zu dem Zweck geeignet ist, den der Verkäufer für dessen Nutzung angibt oder zu dem ein Verkaufsgegenstand dieser Art üblicherweise benutzt wird, handelt es sich um mangelhafte Ware. Für diese Mängel des Verkaufsgegenstands ist der Verkäufer im Rahmen der durch das Gesetz und durch diesen Teil der AGB festgelegten Bedingungen verantwortlich.
7.5 Das Recht des Kunden wegen einer mangelhaften Erfüllung begründet einen Mangel, den der Verkaufsgegenstand beim Übergang der Schadensgefahr auf den Kunden hat, obgleich er erst später entdeckt wird. Die Schadensgefahr geht durch Übernahme des Verkaufsgegenstands laut Art. 4 AGB an den Kunden über. Es hat die gleiche Auswirkung, sofern der Kunde nicht den Verkaufsgegenstand übernimmt, obgleich ihm der Verkäufer ermöglicht hat, über ihn zu verfügen.
7.6 Der Verkäufer haftet für Schäden, die nach Übergabe des Verkaufsgegenstands entstanden sind, für einen Garantiezeitraum von 24 Monaten. Falls es sich beim Verkaufsgegenstand um eine Trampoline handelt, haftet der Verkäufer für Mängel, die an der Trampoline im folgenden Ausmaß entstanden sind, und zwar 24 Monate für den Metallrahmen und das Geländer der Trampoline oder für die in der Werbung, auf der Verpackung oder auf der beigelegten Anleitung angeführten Nutzungsdauer.
7.7 Die Garantie bezieht sich nicht auf die Teile des Verkaufsgegenstands, die der Abnutzung oder der Veralterung unterliegen, also insbesondere die Gummiseile und die Sprungmatte. Der Verkäufer empfiehlt den Austausch der Gummiseile und die Sprungmatte spätestens nach 300 Trainingsstunden des Trampolins. Die Garantie bezieht sich weiters nicht auf Ersatzteile, die einer schnellen Abnutzung unterliegen, und auf entstandene Unregelmäßigkeiten auf dem Rahmen (zum Beispiel Abschürfungen u.Ä.), die ohne Behandlung eine schnellere Abnutzung der Gummiseile verursachen.
7.8 Die Garantiezeit verlängert sich um den Zeitraum, in dem der Verkaufsgegenstand im Reklamationsverfahren beim Verkäufer war. Die Rechte auf Garantiehaftung für Mängel, für welche der Garantiezeitraum gilt, erlöschen, sofern sie nicht im Garantiezeitraum geltend gemacht wurden.
7.9 Sofern der Verkaufsgegenstand eine Gebrauchtware ist, nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass aufgrund der Bestimmungen des § 2167 Buchst. c) des Bürgergesetzbuchs der Verkäufer bei einem Verkaufsgegenstand als Gebrauchtware nicht für einen Mangel haftet, der dem Maße der Benutzung oder Abnutzung entspricht, die der Verkaufsgegenstand bei der Übernahme durch den Kunden hatte.
7.10 Der Verkäufer haftet nicht für Mängel, die infolge des üblichen Gebrauchs oder Nichteinhaltung der Anwendungsanleitung entstanden sind.
7.11 Der Verkäufer ist nicht verpflichtet, dem Anspruch des Kunden gerecht zu werden, sofern er nachweist, dass dieser vor Übernahme den Mangel des Verkaufsgegenstandes kannte oder ihn selbst verursacht hat.
7.12 Der Verkäufer gewährt, sofern es sich nicht um eine Gebrauchtware handelt, eine Garantie von 24 Monaten für den Metallrahmen und das Geländer der Trampoline.
7.13 Die Garantie bezieht sich nicht auf Mängel, die aufgrund der unkorrekten Nutzung des Verkaufsgegenstands verursacht wurden (übermäßige Belastung, unsachgemäßer Umgang, unsachgemäße Reparatur und unzulässige Änderungen). In diesem Zusammenhang weist der Verkäufer darauf hin, dass der Verkaufsgegenstand für die Durchführung von JUMPING-Sportübungen bestimmt ist, wobei von dessen Verwendung und Lagerung in trockenen Innenräumen bei Raumtemperatur ausgegangen wird.
8. Geltendmachung der Reklamation
8.1 Der Kunde kann die Reklamation geltend machen und nach seiner Wahl bei einem Mangel, der die wesentlichen Verletzung des Vertrags bedeutet, folgendes verlangen :
- Beseitigung des Mangels durch Lieferung eines neuen Gegenstands oder Teils ohne Mangel oder Lieferung des fehlenden Gegenstands;
- kostenlose Beseitigung des Mangels durch Reparatur;
- angemessener Preisnachlass; oder
- Rückerstattung des Preises aufgrund des Rücktritts vom Vertrag.
8.2 Als wesentlich gilt eine derartige Verletzung des Vertrags, von welcher die den Vertrag verletzende Partei bei Vertragsabschluss wusste oder wissen musste, dass die andere Partei den Vertrag nicht abschließen würde, sofern sie diese Verletzung geahnt hätte.
8.3 Der Kunde teilt dem Verkäufer mit, welche Art der Mangel-beseitigung er laut Art. 8.1 dieser AGB bevorzugt. Sofern er dieses nicht tätigt, betrachtet man als bevorzugte Beseitigungsart des Mangels die Reparatur. Die durchgeführte Wahl kann er nicht ohne Zustimmung des Verkäufers ändern; das gilt nicht, wenn der Kunde die Reparatur eines Mangels fordert, die sich als nicht reparierbar zeigt.
8.4 Beseitigt der Verkäufer den Mangel nicht in einer angemessen Frist (mindestens in einer Frist von 30 Tagen bei Verbraucher und 90 Tage in sonstigen Fällen) oder gibt er dem Kunden nicht bekannt, dass er die Mängel nicht beseitigt, kann der Kunde anstelle der Mangelbeseitigung einen angemessenen Preisnachlass fordern, oder er kann vom Vertrag zurücktreten. Wählt der Kunde sein Recht nicht rechtzeitig, stehen ihm Rechte wie im Falle einer unwesentlichen Vertragsverletzung zu.
8.5 Bei einem Mangel, der eine unwesentliche Vertragsverletzung darstellt (ohne Rücksicht darauf, ob es sich um einen behebbaren oder nicht begebbaren Mangel handelt), hat der Kunde Anspruch auf die Beseitigung des Mangels oder auf einen angemessenen Preisnachlass.
8.6 Sofern ein bereits reparierter Mangel wiederholt auftritt (dritte Reklamation wegen des gleichen Mangels oder vierte wegen eines unterschiedlichen Mangels) oder der Verkaufsgegenstand eine größere Anzahl von Mängeln aufweist (mindestens drei Mängel gleichzeitig), kann der Kunde das Recht auf Preisnachlass, Austausch des Vertragsgegenstandes, Lieferung eines neuen Gegenstands oder eines fehlerfreien Teils geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten.
8.7 Der reklamierte Verkaufsgegenstand ist an die Adresse der Betriebsstätte des Verkäufers: Chýnovská 2989, 390 02 Tábor zuzustellen oder an einer der anderen Betriebstätten des Verkäufers zu übergeben. Es ist notwendig, dem reklamierten Verkaufsgegenstand die Dokumente beizulegen, die der Kunde mit dem Verkaufsgegenstand erhielt. (Steuerbeleg, Garantieschein usw.). Weiterhin ist es, erforderlich die Kurzbeschreibung des reklamierten Mangels am Verkaufsgegenstand hinzuzufügen, bzw. den Mangel anders deutlich und verständlich hervorzuheben.
8.8 Der Kunde ist verpflichtet, den reklamierten Verkaufsgegenstand sauber, von allen Verunreinigungen befreit und hygienisch anstandslos vorzulegen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Übernahme des Verkaufsgegenstands, der nicht die Grundsätze der allgemeinen Hygiene für das Reklamationsverfahren erfüllt, abzulehnen.
8.9 Der Verkäufer verpflichtet sich, den Kunden über die Annahme und Entscheidung über die Reklamation spätestens innerhalb von drei Arbeitstagen ab Erhalt der Reklamation zu informieren. Zur Mangelbeseitigung hat der Verkäufer 30 Tage beim Verbraucher und 90 Tage in den sonstigen Fällen. Der Verkäufer übernimmt nicht die Verantwortung für Schäden, die aus dem Betrieb des Verkaufsgegenstands hervorgehen, weiterhin nicht für den entgangenen Gewinn des Kunden aufgrund des Mangels des Verkaufsgegenstands, der Funktionseigenschaften und Schäden wegen unsachgemäßer Anwendung des Verkaufsgegenstands und für Schäden, die durch äußere Ereignisse und fehlerhaften Umgang verursacht werden. Auf Mängel dieses Typs bezieht sich die gewährte Garantie nicht.
9. Rechten und Pflichten des Kunden
9.1 Der Kunde hat das Recht, das Know-how und die Schutzmarke nur in dem durch den Vertrag festgelegten Umfang anzuwenden.
9.2 Der Kunde ist verpflichtet, das Know-how und die Schutzmarke nur bei Trampolinen anzuwenden, die schriftlich vom Verkäufer genehmigt sind. Falls die Trampolinen durch den Verkäufer geliefert werden, werden diese als genehmigt betrachtet.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, das Know-how und die Schutzmarke nur in Vermittlung einer vom Verkäufer zu diesem Zweck geschulten Person anzuwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbst eine derartige Schulung durchzuführen, und er ist verpflichtet sog. Master-Instrukteuren des Verkäufers zu nutzen.
9.4 Der Kunde ist berechtigt, das Know-how und die Schutzmarke im vertraglich vereinbarten Umfang lediglich in seiner Betriebsstätte anzuwenden, die unter der in der Bestellung angeführten Adresse ist.
9.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer, oder der von ihm bevollmächtigten Person die Kontrolle der Anwendung des Know-how und Nutzung der Schutzmarke zu ermöglichen.
9.6 Der Kunde ist verpflichtet, das Know-how und die Schutzmarke nur gemäß den Anwendungsgrundsätzen anzuwenden, die im Logo-Manual beschrieben sind, das auf den Web-Seiten des Verkäufers www.jumping-fitness.com frei zugänglich ist, und weiterhin im Einklang mit einer soliden Geschäftsbeziehung.
9.7 Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche bildliche Aufzeichnungen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des Know-how oder Nutzung der Schutzmarke angefertigt wurden, mit Logo und Beschriftung JUMPING zu kennzeichnen.
9.8 Der Kunde ist verpflichtet, zur Werbung des Know-how und der Schutzmarke nur Werbematerialien zu verwenden, die schriftlich vom Verkäufer genehmigt wurden. Falls die Werbungsmaterialien vom Verkäufer geliefert werden, werden sie als genehmigt betrachtet.
9.9 Der Kunde ist verpflichtet, so zu handeln, dass nicht das Renommee des Know-how, der Schutzmarke oder der Ware des Verkäufers, oder einer dem Verkäufer nahestehenden Person oder verbundenen Person oder einer im Einklang mit dem Verkäufer handelnden Person geschädigt wird. Der Kunde ist verpflichtet, nicht im Widerspruch zu den Interessen des Verkäufers zu handeln.
9.10 Der Kunde ist verpflichtet, während der Gültigkeitsdauer des Vertrages in Zusammenhang mit dem Know-how lediglich die Produkte des Verkäufers zu propagieren.
9.11 Der Kunde ist verpflichtet, das Know-how und die Schutzmarke derart anzuwenden, dass das Prestige und Renommee des Trainingsprogramm JUMPING und/oder des Verkäufers nicht vermindert werden.
9.12 Der Kunde, die Mitglieder der gewählten Organe des Kunden, Gesellschafter des Kunden, dem Kunden nahestehende Personen oder Mitglieder der gewählten Organe oder Gesellschafter sind nicht berechtigt eine Kennzeichnung anzuwenden oder zu registrieren, die mit der Schutzmarke des Verkäufers übereinstimmend oder verwechselbar ist, denn eine derartige Kennzeichnung würde zur Werbung eines mit dem Trainingsprogramm JUMPING verwechselbaren Programms dienen. Diese Verpflichtung gilt für die Gültigkeitsdauer dieses Vertrags und dauert zehn (10) Jahre nach dessen Beendigung an.
9.13 Der Kunde, die Mitglieder der gewählten Organe des Kunden, Gesellschafter des Kunden, dem Kunden nahestehende Personen oder Mitglieder der gewählten Organe oder Gesellschafter sind nicht berechtigt zehn (10) Jahre nach Beendigung dieses Vertrags eine Tätigkeit zu betreiben, die mit dem Know-how oder der Schutzmarke konform oder verwechselbar ist, welche in diesem Vertrag angeführt sind, oder mit demselben irgendwie zusammenhängen.
9.14 Der Kunde, die Mitglieder der gewählten Organe des Kunden, Gesellschafter des Kunden, dem Kunden nahestehende Personen oder Mitglieder der gewählten Organe oder Gesellschafter sind nicht berechtigt, irgendwelche Informationen oder Kenntnisse mitzuteilen, die sie aus den übergebenen Dokumenten oder Schulungen des Verkäufers oder aus mit „vertraulich“ gekennzeichneten Dokumenten erworben haben.
9.15 Der Kunde verpflichtet sich, seine Betriebsstätte auf eigene Kosten sichtbar mit dem Logo der Schutzmarke JUMPING zu kennzeichnen.
9.16 Der Kunde, die Mitglieder der gewählten Organe des Kunden, Gesellschafter des Kunden, dem Kunden nahestehende Personen oder Mitglieder der gewählten Organe oder Gesellschafter verpflichten sich, keinen anderen Vertrag abzuschließen, welcher aufgrund seines Inhalts die Erfüllung dieses Vertrags beeinflussen könnte. Gleichzeitig verpflichten sie sich, keinen anderen Vertrag abzuschließen, der aufgrund seines Inhalts diesem Vertrag analog sein würde. Der Kunde verpflichtet sich, dass er während des Andauerns dieses Vertrags keinen anderen, diesem Vertrag ähnlichen Vertrag, abschließt und dass er alle Verhandlungen unterlässt, welche die Geschäftstätigkeit in seiner in diesem Vertrag angeführten Betriebsstätte schädigen könnten.
9.17 Der Kunde verpflichtet sich, dass in der Betriebsstätte des Kunden Lektionen für das sportliche Trainingsprogramm JUMPING nur solche Personen, und keine anderen, durchführen, mit welchen der Verkäufer einen Lizenzvertag abgeschlossen hat, dessen Inhalt die Erteilung von Rechten an den Instrukteur, vorzuturnen und Lektionen oder Stunden des Sportprogramms JUMPING zu erteilen ist, und dieser Vertrag gleichzeitig am Tag der Ausübung der aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte gültig und wirksam ist.
9.18 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Schutzmarke oder das Know-how auf eine andere Weise zu benutzen (weder erwerbsmäßig noch nichterwerbsmäßig) als es dieser Vertrag ermöglicht, insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Schutzmarke in Verbindung mit anderen Dienstleistungen oder anderer Ware (beispielsweise Nahrung, Zubehör, Bekleidung u. a.) zu nutzen.
9.19 Der Kunde ist nicht berechtigt, die aus diesem Vertrag hervorgehenden Rechte und Pflichten an einen Dritten abzutreten, und dies auch nicht teilweise. Der Kunde ist nicht berechtigt, zu einem der Rechte laut diesem Vertrag eine Unterlizenz zu gewähren.
9.20 Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Instrukteuren das Programm im Einklang mit den Bestimmungen und Anforderungen anbieten, welche im Manual für den JUMPING Instrukteur angeführt sind, das auf den Web-Seiten des Verkäufers www.jumping-fitness.com frei zugänglich ist, d. h. insbesondere auf Trampolinen mit der Kennzeichnung JUMPING, das schriftlich vom Verkäufer genehmigt wurde.
10. Schlussbestimmungen
10.1 Der Kunde erteilt dem Verkäufer seine Einwilligung zur Beschaffung und Archivierung der Personaldaten über den Kunden und seine Einkäufe. Mit diesen Daten wird ausschließlich nach den durch das Gesetz festgelegten Verfahren umgegangen, so wie unten angeführt ist.
10.2 Die Daten über den Kunden werden im Einklang mit den gültigen Gesetzen der Tschechischen Republik aufbewahrt, insbesondere mit dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg., über den Personaldatenschutz. Der Verkäufer nutzt sämtliche vom Kunden erworbenen Angaben ausschließlich für den internen Bedarf der Gesellschaft und Qualitätsverbesserung der angebotenen Leistungen. Eine Ausnahme stellen externe Lieferanten dar, denen die Kundendaten in dem zur problemlosen Lieferung des Verkaufsgegenstands notwendigen minimalen Umfang übergeben werden.
10.3 Der Kunde hat das Recht, sich mit einer Beschwerde an das Aufsichtsorgan oder die staatliche Aufsicht zu wenden, was die Tschechische Gewerbeaufsicht, das zuständige Gewerbeamt und in Zusammenhang mit dem Personendatenschutz ebenfalls das Amt für Personendatenschutz sind. Ein Käufer, welcher laut § 2 Abs. 1 Buchst. a) d. Gesetzes Nr. 634/1992 Slg., über den Verbraucherschutz (weiter nur „PDSG“) Merkmale eines Verbrauchers erfüllt, hat gemäß § 20d und folg. PDSG das Recht auf die außergerichtliche Schlichtung eines aus dem Kaufvertrag hervorgehenden, das Fahrzeug betreffenden Streits. Das Subjekt der außergerichtlichen Schlichtung von Verbraucherstreits (also das Organ, das berechtigt ist, einen derartigen Streit zu schlichten) ist im Sinne des § 20e Buchst. d) PDSG die Tschechische Gewerbeaufsicht. Die Internetadresse der Tschechischen Gewerbeaufsicht lautet http://www.coi.cz/.
10.4 Diese AGB können im Fall weiterer, zukünftig abgeschlossener Verträge unterschiedlich sein. Dadurch ist dieser Vertrag nicht betroffen.
10.5 Die Bestimmungen dieser AGB regeln die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Kunden, sofern im konkreten Vertrag nicht etwas anderes vereinbart und in der Bestellung nicht etwas anderes bestätigt wurde.
10.6 Sofern der Verkäufer und der Kunde im konkreten Vertrag andere (abweichende) Bedingungen als die in diesen AGB angeführten vereinbaren, dann werden diese AGB lediglich subsidiär verwendet. Eventuelle Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur in dem Fall, wenn der Verkäufer bei Vertragsabschluss seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung zu denselben erklärte. Falls die Geschäftsbedingungen des Kunden die Anwendung dieser AGB mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Verkäufers bedingen, wird die Kollisionsklausel gemäß § 1751 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches angewendet.
10.7 Sofern der Kunde ein Verbraucher ist, werden für ihn die Bestimmungen dieser AGB nur in dem Umfang geltend gemacht, der nicht den durch den Verbraucherschutz festgelegten Bestimmungen widerspricht, welche insbesondere im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten sind.
10.8 Unter schriftlicher Benachrichtigung, schriftlicher Genehmigung u. ä. versteht man in diesen AGB eine Benachrichtigung, Genehmigung u. ä., die schriftlich mit Unterschrift oder in Form einer E-Mail getätigt wurde. Wurde die Nachricht von der vom Kunden mitgeteilten E-Mail-Adresse verschickt, kann sich der Kunde nicht auf den Missbrauch der E-Mail-Adresse berufen. Bei einer Fax-Mitteilung wird die schriftliche Form nur in dem Fall eingehalten, wenn der Kunde dem Verkäufer im Voraus schriftlich die Nummer des Fax-Kontaktes mitgeteilt hat. Schriftliche Benachrichtigungen, Genehmigungen u. ä. betrachtet man in Fällen, wo es nicht möglich ist, deren Zustellung nachzuweisen, am dritten Arbeitstag ab belegbarer Verschickung als zugestellt.
10.9 Wenn irgendeine aus diesem Vertrag hervorgehende Verpflichtung oder Vereinbarung ungültig, uneintreibbar und/oder vermeintlich ist oder wird, beeinflusst eine derartige Ungültigkeit, Uneintreibbarkeit und/oder Vermeintlichkeit nicht die sonstigen Vereinbarungen. Die Vertragsparteien ersetzen diese ungültige, uneintreibbare und/oder vermeintliche Verpflichtung durch eine derartige Verpflichtung, deren Gegenstand in maximal möglichem Maße dem Gegenstand der ursprünglichen abgesonderten Verpflichtung entsprechen wird.
10.10 Der abgeschlossene Vertrag kann nur in der Form von schriftlichen Nachträgen geändert werden, welche vom Verkäufer und Kunden genehmigt wurden.
10.11 Alle aus diesem Vertrag und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten werden mit abschließender Geltung von den zuständigen Gerichten der Tschechischen Republik entschieden, wobei die örtliche Zuständigkeit von den Vertrags¬parteien am Sitz des Verkäufers zum Tag der Eröffnung des Gerichtsverfahrens vereinbart wird.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN JUMPING FITNESS, s.r.o. – SCHULUNG JUMPING
(weiter nur „AGB“)
1. Begriffsbestimmung
1.1 Unter „Anbieter“ wird die Gesellschaft JUMPING FITNESS, s.r.o. (GmbH), Id.-Nr.: 28135466, mit Sitz Bílkova 861/14, Staré Město, 110 00 Praha 1, geführt beim Stadtgericht in Prag, Teil C, Einlage 255845, verstanden.
1.2 Unter „Instruktor“ wird stets die zweite Vertragsseite verstanden, welche es beabsichtigt, an der Schulung JUMPING, veranstaltet durch den Anbieter, teilzunehmen und für die Schulung JUMPING den vereinbarten Preis zu bezahlen. Der Instruktor verpflichtet sich, dem Anbieter jegliche Änderungen seiner Adresse, des Sitzes oder sonstiger Rechnungsdaten bekannt zu geben.
1.3 Unter „Bestellung“ wird eine vom Instruktor gültig getätigte und seitens des Anbieters bestätigte Bestellung verstanden, auf Grundlage deren ein Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Instruktor abgeschlossen wird, dessen Gegenstand die Teilnahme an der Schulung JUMPING und die nachfolgende Benützung des Know-Hows ist. Im Falle eines elektronisch abgeschlossenen Vertrages handelt es sich bei der Bestellung um ein elektronisches Formular des Anbieters.
1.4 Unter „Vertrag“ wird der Vertrag über die Anwesenheit an der Schulung JUMPING verstanden, abgeschlossen zwischen dem Anbieter und dem Instruktor in der Form einer Bestellung unter den in diesen AGB vereinbarten Bedingungen. Im Falle eines im Fernweg abgeschlossenen Vertrages wird der Vertrag mit der Bestätigung der Bestellung seitens des Anbieters abgeschlossen. Im Falle eines elektronisch abgeschlossenen Vertrages wird der Vertrag mit der Bestätigung des Wortlautes dieser AGB und der Absendung der elektronischen Bestellung an den Anbieter und der nachfolgenden Bestätigung der Bestellung seitens des Anbieters mittels E-Mail abgeschlossen. Jede Änderung des Vertrages muss vom Anbieter und Instruktor schriftlich im Einklang mit diesen AGB bestätigt werden, ansonsten ist diese Änderung ungültig. Ein Musterformular der elektronischen Bestellung bildet eine Beilage zu diesen AGB.
1.5 Unter „Schulung JUMPING“ wird eine Ausbildungsschulung auf dem Gebiet von Fitness mit Schwerpunkt auf das Trainings¬programm JUMPING (Trainings¬programm auf Trampolinen unter Musik¬beglei¬tung) verstanden, veranstaltet seitens des Anbieters, nach deren erfolgreicher Absolvierung dem Instruktor seitens des Anbieters ein entsprechendes Diplom übergeben wird, welches die Absolvierung der Schulung bestätigt.
1.6 Unter „Trainings¬programm JUMPING“ wird das Original-Trainings¬programm JUMPING, getätigt auf Trampolinen, verstanden, gegründet im Jahr 2001 durch die Gründer Mgr. Jana Svobodová und Mgr. Tomáš Buriánek, so wie dieses Trainings¬programm auf der Internetseite www.jumping-fitness.com präsentiert wird.
1.7 Unter „Know-How“ wird das Trainings¬programm JUMPING verstan¬den, bestehend aus einheitlichen einzigartigen Übungselementen auf der Trampoline, durchgeführt unter Musikbegleitung, und weiters bestimmte literarische (insbesondere Skripten zur Schulung JUMPING), dramatische, musikalische, künstlerische und andere Originalwerke im Sinne des Urhebergesetzes der Tschechischen Republik und des Berner Abkommens, die im Zusammenhang mit Schutzmarken und dem Trainingsprogramm JUMPING angewendet werden.
1.8 Unter „Schutzmarke“ versteht man bestimmte verbale, verbal-graphische, kombinierte Schutzmarken und/oder Kennzeichnung der Leistungen, welche sich am Tag des Inkrafttretens dieses Vertrags im Eigentum oder Anwendung des Anbieters, bzw. einer anderen, mit dem Anbieter verbundenen Person, befinden.
2. Einleitende Bestimmungen
2.1 Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten des Instruktors und des Anbieters bei der Schulung JUMPING.
2.2 Mit der Durchführung der Bestellung bestätigt der Instruktor, dass er sich mit diesen AGB bekannt gemacht hat und er diesen zustimmt.
2.3 Falls der Vertrag aufgrund der Besetzung der ausgewählten Schulung JUMPING nicht abgeschlossen werden kann, wird der Anbieter darüber den Instruktor informieren und nach Vereinbarung mit ihm die Bestellung storniert oder aktualisiert.
2.4 Die Beziehungen zwischen dem Anbieter und dem Instruktor richten sich nach dem Recht der Tschechischen Republik, insbesondere nach dem Gesetz Nr. 89/2012 Slg., Bürgerliches Gesetzbuch (weiter nur „Bürgerliches Gesetzbuch“).
3. Preis und Zahlungsbedingungen
3.1 Falls im Vertrag nicht anders vereinbart ist, bezahlt der Instruktor den Preis für die Schulung JUMPING auf Grundlage der seitens des Anbieters ausgestellten Rechnung und gemäß dem auf der Rechnung angeführten Fälligkeitsdatum, spätestens jedoch am Tag des Stattfindens der Schulung JUMPING. Die Rechnungen werden vom Anbieter vor dem Stattfinden der Schulung JUMPING ausgestellt, falls die Vertragsseiten nicht schriftlich etwas anderes vereinbaren. Die Rechnungen werden im Einklang mit dem Gesetz Nr. 235/2004 Slg., über die Mehrwertsteuer, und dem Gesetz Nr. 563/1991 Slg., über die Buchführung, in der Fassung der späteren Vorschriften, ausgestellt.
3.2 Im Falle des Verzuges des Instruktors mit der Bezahlung des Preises für die Schulung JUMPING gemäß dem Vertrag ist der Instruktor verpflichtet, dem Anbieter einen Verzugszins in der Höhe von 0,1 % aus dem geschuldeten Betrag für jeden auch nur angefangenen Tag des Verzugs zu bezahlen. Durch den Anspruch auf den vertraglichen Verzugszins wird der Anspruch auf Schadenersatz nicht berührt, und zwar auch nicht in der Höhe, die den vertraglichen Verzugszins übersteigt.
3.3 Bei einer Namensänderung des Teilnehmers wie durch die AGB vorgegeben und mit Zustimmung des Anbieters später als 48 Stunden vor Beginn des JUMPING-Trainings ist der Teilnehmer verpflichtet die Verwaltungsgebühr in Höhe von 20 EUR zu begleichen.
3.4 Zahlungen erfolgen vorzugsweise per Banküberweisung auf das vom Anbieter vorgegebene Konto.
4. Vertragsdauer
4.1 Im Falle einer Namensänderung des Teilnehmers muss diese dem Anbieter spätestens 48 Stunden vor Beginn des JUMPING-Trainings gemeldet werden. Etwaige Änderungen des Teilnehmers nach diesem Datum können nur nach Absprache mit dem Anbieter und gegen eine Verwaltungsgebühr von 20 EUR vorgenommen werden.
4.2 Die Vertragsseiten schließen den Vertrag auf bestimmte Zeit, und zwar für die Dauer von 12 Monaten ab dem Tag des Vertrags¬abschlusses, ab.
4.3 Die Vertragsseiten haben vereinbart, dass die Vertragsdauer automatisch unter den in diesem Vertrag festgesetzten Bedingungen um ein Jahr verlängert wird, falls nicht eine der Vertragsseiten der zweiten Vertragsseite einen schriftlichen Antrag auf Vertrags¬beendigung zum Tag des Ablaufs der Vertragsdauer zustellt, und zwar spätestens binnen drei Monaten vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer. Eine wiederholte Verlängerung der Vertragsdauer ist möglich.
5. Rechte und Pflichten des Instruktors
5.1 Der Instruktor hat das Recht, das Know-How nur in dem vertraglich festgesetzten Ausmaß zu nutzen.
5.2 Der Instruktor ist berechtigt, das Know-How zum Zwecke der Leitung der JUMPING Lektionen als Instruktor des Fitnessstudios, welches das Trainingsprogramm JUMPING betreibt, zu nutzen, und zwar für die Dauer dieses Vertrages. Die Vertragsseiten halten es für unstrittig, dass im Falle der Beendigung dieses Vertrages der Instruktor nicht mehr berechtigt ist, weiterhin das Know-How zu nutzen, d.h. insbesondere die Lektionen des Trainingsprogramms JUMPING zu leiten.
5.3 Der Instruktor ist verpflichtet, das Know-How nur auf Trampolinen zu nutzen, die vom Anbieter schriftlich genehmigt wurden. Falls die Trampolinen vom Anbieter geliefert werden, werden diese als genehmigt betrachtet.
5.4 Der Instruktor ist nicht berechtigt, die Schulung JUMPING selbstständig zu leiten, und er ist verpflichtet, die sgn. Master Trainer des Anbieters zu nutzen.
5.5 Der Instruktor ist verpflichtet, dem Anbieter oder einer von ihm bevollmächtigten Person die Kontrolle der Nutzung des Know-Hows zu ermöglichen.
5.6 Der Instruktor ist verpflichtet, das Know-How nur gemäß den Benützungsregeln, die in den im Rahmen der Schulung JUMPING übergebenen Skripten angeführt sind, zu nutzen.
5.7 Der Instruktor ist verpflichtet, zur Propagation des Know-Hows nur Werbeunterlagen zu nutzen, die schriftlich vom Anbieter genehmigt wurden. Falls die Werbeunterlagen vom Anbieter geliefert werden, werden diese als genehmigt betrachtet.
5.8 Der Instruktor ist verpflichtet so zu handeln, dass der gute Ruf des Know-Hows, der Schutzmarken oder der Ware des Anbieters oder die dem Anbieter nahestehenden Personen oder Personen, die mit dem Anbieter verbunden sind oder im Einvernehmen mit dem Anbieter handeln, nicht verletzt werden. Der Instruktor ist verpflichtet, nicht im Widerspruch zu den Interessen des Anbieters aufzutreten.
5.9 Der Instruktor ist verpflichtet, für die Dauer des Vertrages in Verbindung mit dem Know-How nur Produkte des Anbieters zu propagieren.
5.10 Der Instruktor ist verpflichtet, das Know-How so zu nutzen, dass nicht das Prestige und der gute Ruf des Trainingsprogramms JUMPING und/oder des Anbieters gesenkt wird.
5.11 Der Instruktor, die dem Instruktor nahestehenden Personen, sind nicht berechtigt, eine Bezeichnung zu nutzen oder zu registrieren, welche mit der Schutzmarke des Anbieters übereinstimmt oder verwechselbar ist, oder wenn diese Bezeichnung zur Propagation eines mit dem Trainingsprogramm JUMPING verwechselbaren Programms dienen würde. Eine solche Verpflichtung gilt für die Dauer dieses Vertrages und dauert fünf (5) Jahre nach dessen Beendigung.
5.12 Der Instruktor, die dem Instruktor nahestehenden Personen, sind nicht berechtigt, fünf (5) Jahre nach der Beendigung dieses Vertrages eine Tätigkeit auszuüben, welche mit dem in diesem Vertrag angeführten oder anders mit diesem Vertrag verbundenen Know-How übereinstimmt oder verwechselbar ist.
5.13 Der Instruktor, die dem Instruktor nahestehenden Personen, sind nicht berechtigt, etwaige Informationen oder Kenntnisse, die sie aus den übergebenen Dokumenten oder der Schulung JUMPING erworben haben, bekannt¬zugeben. Der Instruktor ist insbesondere nicht berechtigt, das schriftliche (die im Rahmen der Schulung JUMPING übergebenen Skripten) oder das audiovisuelle Know-How an dritte Personen zu verbreiten.
5.14 Der Instruktor, die dem Instruktor nahestehenden Personen, verpflichten sich, dass sie keinen anderen Vertrag abschließen werden, der durch dessen Inhalt die Erfüllung dieses Vertrages beeinflussen könnte. Gleichzeitig verpflichtet er sich, dass er keinen anderen Vertrag abschließen wird, welcher mit dessen Inhalt diesem Vertrag ähnlich wäre. Der Instruktor verpflichtet sich, dass er für die Dauer dieses Vertrages keinen anderen Vertrag abschließen wird, welcher diesem Vertrag ähnlich ist.
5.15 Der Instruktor ist nicht berechtigt, (erwerbsfähig oder nicht erwerbs¬fähig) die Schutzmarke oder das Know-How auf eine andere Art und Weise zu nutzen, als es von diesem Vertrag ermöglicht wird, der Instruktor ist insbesondere nicht berechtigt, das Know-How in Verbindung mit anderen Dienstleistungen oder Waren (z.B. Ernährung, Ergänzungsmittel, Kleidung u.Ä.) zu nutzen.
5.16 Der Instruktor ist nicht berechtigt, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eine dritte Person abzutreten, und zwar auch nicht nur teilweise. Der Instruktor ist nicht berechtigt, eine Sublizenz zu einem der Rechte gemäß diesem Vertrag zu gewähren.
5.17 Der Instruktor ist verpflichtet, das Trainingsprogramm JUMPING im Einklang mit den Bestimmunen und Erfordernissen gemäß den Skripten zur Schulung JUMPING anzubieten, d.h. insbesondere auf Trampolinen mit der vom Anbieter schriftlich genehmigten Bezeich¬nung JUMPING. Der Instruktor bestätigt mit dem Abschluss dieses Vertrages, dass ihm der Anbieter im Ramen der Schulung JUMPING die Skripten zur Schulung JUMPING übergeben hat.
6. Beendigung des Vertrages
6.1 Im Falle des im Fernweg abgeschlossenen Vertrages im Sinne des § 1820 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches hat der Instruktor, der ein Verbraucher ist, das Recht, vom Vertrag ohne Angabe von Gründen zurückzutreten, spätestens jedoch bis zum Tag des Stattfindens der Schulung JUMPING.
6.2 Die Möglichkeit des Vertragsrücktritts kann nicht als die Möglichkeit einer unentgeltlichen Teilnahme an der Schulung JUMPING verstanden werden.
6.3 Der Instruktor, der ein Verbraucher ist, ist verpflichtet, binnen 14 Tagen ab dem Vertragsrücktritt sämtliches physisch vom Anbieter an den Instruktor übergebenes Know-How zurückzugeben.
6.4 Die Kosten der Rückerstattung des Know-Hows trägt der Instruktor.
6.5 Der Anbieter ist verpflichtet, dem Instruktor den Betrag zurückzu¬erstatten, welcher völlig dem Preis der Schulung JUMPING ent¬spricht, falls es nicht zur dessen Verwirklichung kommt, spätestens binnen 14 Tagen ab dem Zeitpunkt, an dem ihm der Vertragsrücktritt zugestellt wurde, und zwar auf dieselbe Art und Weise, auf die er vom Instruktor entgegengenommen wurde, bzw. auf eine andere Art und Weise gemäß der Vereinbarung der Vertragsseiten.
6.6 Der Instruktor kann den Vertragsrücktritt auch elektronisch (per E-Mail) durchführen. Der Instruktor kann zum Vertragsrücktritt das Muster gemäß der Verordnung der Regierung Nr. 363/2013 Slg. nutzen.
6.7 Der Anbieter ist berechtigt, diesen Vertrag ohne Kündigungsfrist mit Wirkungen zum Tag der Zustellung der Kündigung zu kündigen, und zwar im Falle der Verletzung einer etwaigen Verpflichtung des Instruktors gemäß Art. 5 dieser VOP (weiters nur „Vorzeitige Beendigung des Vertrages“).
6.8 Im Falle der vorzeitigen Beendigung des Vertrages seitens des Anbieters aufgrund der Verletzung der Vertragsverpflichtungen des Instruktors ist der Instruktor verpflichtet, sämtliche Kosten in Verbindung mit der vorzeitigen Beendigung des Vertrages zu bezahlen.
6.9 Der Kunde ist verpflichtet, dem Anbieter eine Vertragsstrafe in der Höhe von 4.000 EUR (in Worten vier tausend Euro) zu bezahlen, falls der Instruktor eine der Verpflichtungen gemäß Art. 5 dieser AGB verletzt, auf Grundlage dessen es zur vorzeitigen Beendigung des Vertrages seitens des Anbieters gemäß diesem Vertrag kommt.
6.10 Beim Ablauf der Vertragsdauer ist der Kunde verpflichtet, sämtliches übergebenes Know-How dem Anbieter abzugeben.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Der Instruktor erteilt dem Anbieter seine Einwilligung zur Beschaffung und Archivierung der Personaldaten über den Instruktor. Mit diesen Daten wird ausschließlich nach den durch das Gesetz festgelegten Verfahren umgegangen, wie unten angeführt.
7.2 Die Daten über den Instruktor werden im Einklang mit den gültigen Gesetzen der Tschechischen Republik aufbewahrt, insbesondere mit dem Gesetz Nr. 101/2000 Slg., über den Personaldatenschutz. Der Anbieter nutzt sämtliche vom Instruktor erworbenen Daten ausschließlich für den internen Bedarf der Gesellschaft und Qualitätsverbesserung der angebotenen Leistungen. Eine Aus¬nahme bilden die externen Lieferanten, denen die Daten des Instruktors im Mindestumfang übergeben werden, welcher für die problemlose Gewährleistung der Schulung JUMPING erforderlich ist.
7.3 Der Instruktor stimmt der Übermittlung von Informationen im Zusammenhang mit der Ware, Dienstleistungen oder dem Betrieb des Anbieters auf die elektronische Adresse oder Postadresse des Instruktors zu, und weiters stimmt er der Übermittlung von Geschäftsmitteilungen des Anbieters auf die elektronische Adresse oder die Postadresse des Instruktors zu.
7.4 Der Instruktor stimmt der Speicherung von sgn. Cookies in seinem Computer zu. Falls es möglich ist, den Einkauf auf der Internetseite des Anbieters zu tätigen und die Verpflichtungen des Anbieters aus dem Vertrag zu erfüllen, ohne dass es zur Speicherung der sgn. Cookies auf dem Computer des Instruktors kommt, kann der Instruktor die Zustimmung gemäß dem vorigen Satz jederzeit widerrufen.
7.5 Der Instruktor ist berechtigt, sich mit einer Beschwerde an das Aufsichtsorgan oder die staatliche Aufsicht zu wenden, was die Tschechische Gewerbeaufsicht, das zuständige Gewerbeamt und in Zusammenhang mit dem Personendatenschutz ebenfalls das Amt für Personendatenschutz sind.
7.6 Diese AGB können im Fall weiterer, zukünftig abgeschlossener Verträge unterschiedlich sein. Davon ist dieser Vertrag nicht berührt.
7.7 Die Bestimmungen dieser AGB regeln die Rechte und Pflichten des Anbieters und des Instruktors, sofern im konkreten Vertrag nicht etwas anderes vereinbart und in der Bestellung nicht etwas anderes bestätigt wird.
7.8 Sofern der Anbieter und der Instruktor im konkreten Vertrag andere (abweichende) Bedingungen als die in diesen AGB angeführten Bedingungen vereinbaren, dann werden diese AGB lediglich sub¬sidiär verwendet. Etwaige Geschäftsbedingungen des Instruktors gelten nur, falls der Anbieter beim Vertragsabschluss dazu seine ausdrückliche schriftliche Zustimmung erklärt hat. Falls die Geschäftsbedingungen des Instruktors die Anwendung dieser AGB mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Anbieters bedingen, wird die Kollisionsklausel gemäß § 1751 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches angewendet.
7.9 Unter schriftlicher Benachrichtigung, schriftlicher Genehmigung u.Ä. wird in diesen AGB eine Benachrichtigung, Genehmigung u.Ä. verstanden, die schriftlich mit Unterschrift oder in Form einer E-Mail getätigt wurde. Wurde die Nachricht von der vom Instruktoren bekannt gegebenen E-Mail-Adresse verschickt, kann sich der Instruktor nicht auf den Missbrauch der E-Mail-Adresse berufen. Schriftliche Benachrichtigungen, Genehmigungen u.Ä. betrachtet man in Fällen, wo es nicht möglich ist, deren Zustellung nach¬zuweisen, am dritten Arbeitstag ab nachweislicher Verschickung als zugestellt.
7.10 Falls irgendeine aus diesem Vertrag hervorgehende Verpflichtung oder Vereinbarung ungültig, uneintreibbar und/oder vermeintlich ist oder wird, beeinflusst eine derartige Ungültigkeit, Uneintreibbarkeit und/oder Vermeintlichkeit nicht die sonstigen Vereinbarungen. Die Vertragsparteien ersetzen diese ungültige, uneintreibbare und/oder vermeintliche Verpflichtung durch eine derartige Verpflichtung, deren Gegenstand in maximal möglichem Maße dem Gegenstand der ursprünglichen abgesonderten Verpflichtung entsprechen wird.
7.11 Der abgeschlossene Vertrag kann nur in der Form von schriftlichen Nachträgen geändert werden, welche vom Anbieter und Instruktor genehmigt wurden.
7.12 Alle aus diesem Vertrag und/oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten werden mit abschließender Geltung von den zuständigen Gerichten der Tschechischen Republik entschieden, wobei die örtliche Zuständigkeit gemäß den Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik bestimmt wird.